Statuten
1. Name und Sitz
Unter dem Namen «Verein Creative Kids» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel-Stadt.
2. Ziel und Zweck
Der Verein «Creative Kids» bezweckt die Kenntnis und die alltagspraktische Umsetzung der Vermittlung der «21st Century Skills». Grundlage ist der Aufbau eines kreativen Netzwerks mit Akteur*innen aus dem Bildungswesen, welches sich zur Aufgabe macht, Kinder und Jugendliche fit für die Zukunft zu machen, indem Informations- und Medienkompetenzen, wie auch Kreativität, Teamgeist, Kommunikation und kritisches Denken gefördert werden.
Der Verein ist politisch und konfessionell ungebunden. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätigt. Die Leistungen des Vereins stehen allen Personen, unabhängig davon, ob sie Mitglied sind oder nicht, zur Verfügung.
3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
- Erträge aus eigenen Veranstaltungen
- Stiftungsgelder
- Subventionen
- Erträge aus Leistungsvereinbarungen
- Spenden und Zuwendungen aller Art
4. Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein, die den Vereinszweck unterstützen.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand nach schriftlich eingereichtem Gesuch an das Präsidium. Der Entscheid des Vorstands ist endgültig. Er kann das Gesuch ohne Angaben von Gründen ablehnen.
Um an der Mitgliederversammlung stimmberechtigt zu sein, muss die Anmeldung bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sein. Mitglieder sind mit einer Stimme stimmberechtigt.
Der Mitgliedschaftsbeitrag kann jährlich anlässlich der Mitgliederversammlung angepasst werden. Der Vorstand unterbreitet der Mitgliederversammlung einen Vorschlag.
Mitglieder, die beim Verein Creative Kids angestellt sind, verfügen während der Dauer der Anstellung über kein Stimm- und Wahlrecht.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Todesfall, Ausschluss oder Auflösung des Vereins.
Der Austritt kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten per Ende Vereinsjahr durch schriftliche Erklärung an das Präsidium erfolgen. Mit Zustimmung des Vorstands kann eine Mitgliedschaft per sofort beendet werden.
Ein Mitglied kann jederzeit wegen der Verletzung der Statuten oder Ziele und Zweck des Vereins oder aus anderem wichtigen Grund ausgeschlossen werden. Der Vorstand entscheidet schriftlich über den Ausschluss nach Anhörung des Mitglieds. Der Ausschluss gilt per sofort. Eine Rekursmöglichkeit an die Generalversammlung besteht nicht.
Austretende oder ausgeschlossene Vereinsmitglieder schulden ihren Mitgliedsbeitrag bis zum Ende des laufenden Vereinsjahres.
Die Mitgliedschaft ist weder veräusserlich noch vererblich.
5. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Geschäftsstelle
6. Die Mitgliederversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder 14 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per Email sind gültig.
Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 8 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Den Vorsitz an der Mitgliederversammlung führt die Präsidentin oder der Präsident oder deren oder dessen Stellvertretung.
Der Mitgliederversammlung stehen folgende Befugnisse zu:
- Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
- Genehmigung des Jahresberichts
- Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
- Entlastung der verantwortlichen Organe
- Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des übrigen Vorstandes sowie der Kontrollstelle.
- Kenntnisnahme des Tätigkeitsprogramms und des Jahresbudgets
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
- Änderung der Statuten
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.
- Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der Stimmenden gefasst (Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigen Mitglieder). Bei Stimmengleichheit hat der Präsident/die Präsidentin den Stichentscheid.
7. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person. Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist möglich. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Wo nicht anders bestimmt, fasst er seine Beschlüsse mit einfachem Mehr (Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder). Bei Stimmgleichheit entscheidet die Präsidentin oder der Präsident. Bei Abwesenheit der Präsidentin oder des Präsidenten muss der Beschluss mit einfachem Mehr gefasst werden.
Der vorsitzende Geschäftsleiter (der „Geschäftsführer“/»die Geschäftsführerin») nimmt mit beratender Stimme und dem Recht, Anträge zu stellen, in der Regel an den Vorstandssitzungen teil. Bei Bedarf nehmen weitere Vertreter bzw. Vertreterinnen der Mitarbeitenden an der Vorstandssitzungen teil. Sowohl der Geschäftsführer*in wie die Mitarbeitervertretenden haben kein Stimmrecht.
Beschlüsse des Vorstandes können ebenfalls auf dem Zirkulationsweg (Email genügt) gefasst werden, sofern kein Vorstandsmitglied die mündliche Beratung verlangt. Ein Beschluss ist angenommen, wenn ihm die Mehrheit aller Vorstandsmitglieder zustimmt. Zirkulationsbeschlüsse sind in das nächste Protokoll aufzunehmen.
Der Vorstand vertritt den Verein Creative Kids nach aussen. Im obliegt die strategische Führung des Vereins. Er hat folgende Aufgaben:
- Genehmigung der Vereinsstrategie und der erforderlichen Organisationsstruktur
- Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung
- Vollzug der Versammlungsbeschlüsse
- Genehmigung des Budgets und Kontrolle von dessen
- Einhaltung
- Erlass der Geschäftsreglemente
Ernennung und Abberufung der Geschäftsleitung - Aufsicht über die Tätigkeit der Geschäftsleitung
Bezeichnung der zeichnungsberechtigten Person und die Art ihrer Unterschriftsberechtigung - Verantwortung für die Einhaltung des Subventionsvertrages mit Subventionsgebern
- Erlass von Reglementen betreffend die Organisation und Beschlussfassung des Vorstandes
Soweit der Vorstand die ihm zugewiesenen Aufgaben an die Geschäftsleitung oder an externe Dritte delegiert, ist er vollumfänglich verantwortlich für die Aufsicht über deren Tätigkeiten.
8. Die Geschäftsstelle
Der Geschäftsstelle obliegt die Erfüllung folgender Aufgaben:
- Operative Führung des Vereins im Rahmen der Vereinsstrategie und der vom Vorstand vorgegebenen Organisationsstruktur
- Erstellung der Jahresrechnung des Jahresberichts und des Budgets zuhanden der zuständigen Organe
- Einberufung und Vorbereitung der Vorstandssitzungen nach Anweisungen des Präsidiums
- Vollzug der Vorstandsbeschlüsse
- Gesamte Vereinsadministration
- Festlegung der Pflichtenhefte der ihr allenfalls unterstellten
- Organisationseinheiten und Mitarbeitenden
- Beschaffung der Betriebsmittel
- Erarbeitung von Vorschlägen zuhanden des Vorstandes zur Vereinsstrategie und zur Organisationsstruktur
Die Geschäftsleitung ist für die Einhaltung des Budgets verantwortlich. Sie beschliesst im Rahmen des Budgets und der entsprechenden Reglemente über die Ausgaben.
Soweit die Geschäftsleitung die ihr zugewiesenen Aufgaben an externe Dritte delegiert, ist sie vollumfänglich verantwortlich für die Aufsicht über deren Tätigkeiten.
9. Zeichnungsberechtigung
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des/der Präsident/in zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder der Geschäftsleitung.
10. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
11. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden und mit dem Stimmenmehr von ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation in der Schweiz, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
12. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 28.11.2019 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Aktueller Vorstand
- Susanne Grassmann (Präsidentin)
- Annina Baumgartner
- Mischa Joubert
- Monika Schatte (nicht stimmberechtigt)